Vor-Ort-Energieberatung
Die Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) kann in Anspruch genommen werden von:
- natürliche Personen (Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden), Wohnungseigentümergemeinschaften,
- rechtlich
selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der
Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
- juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Die Vor-Ort-Beratung umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme des Objektes
- Feststellung des Ist-Zustandes durch Auswertung und Berechnung der Daten
- Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenkataloges
- Berechnung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit inklusive Amortisationszeit
- Darstellung und Erläuterung möglicher Fördermaßnahmen durch KfW und/oder BAFA
- Erstellung eines Beratungsberichts in verständlicher Form
- Abschlussgespräch mit Erläuterung des Beratungsberichts
Energieberatung
'Vor-Ort' ist durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle) förderfähig (derzeit 60 % der Kosten)
--> Die BAFA Vorort-Beratung darf nur durch einen von dem BAFA zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Verbindungsaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.